Seit jeher hatte es sich schleichend eingespielt, dass Butylscopolamin (Buscopan (R)) regelmäßig als Bestandteil der Akutbehandlung von Nierenkoliken verwendet wurde. Allerdings fehlt auch seit jeher jegliche Evidenz dafür, dass Butylscopolamin hier irgendeinen Nutzen hat. Einige Versuche -auch in kleineren Studien- den Nutzen von Butylscopolamin zu beweisen, schlugen fehl.

Nach unserem Fallbeispiel in den Sozialen Medien, in dem ich eine Hydronephrose Grad II aufgrund einer Urolithiasis vorstellte, ist nochmals eine kleine Diskussion zum Thema Akuttherapie entstanden. Grund genug hier in Kürze auf die letzte, solide gestaltete Studie aus 2021 einzugehen, die die additive Gabe von Butylscopolamin nochmals unter die Lupe nahm:

Untersucht wurde, ob Placebo einer kontinuierlichen Infusion von Butylscopolamin bei Patient:innen mit Nierenkoliken nicht unterlegen ist („non-inferior-Studie“).
Hierfür wurde eine placebokontrollierte, multizentrische, doppelblinde, randomisierte klinische Studie (RCT) mit 128 Patienten mit Nierenkoliken (bestätigt durch Ultraschall oder CT) durchgeführt. Die Patient:innen erhielten nach dem Zufallsprinzip entweder eine kontinuierliche Butylscopolamin 100 mg/24 h intravenös oder Placebo (Kochsalzlösung) i.v.

Primärer Endpunkt war die Menge der verwendeten Opioide für die analgetische Therapie. Sekundäre Endpunkte waren Schmerzen, die anhand einer numerischen Bewertungsskala (NRS) gemessen wurden, Nebenwirkungen und die Dauer der der Medikamentenverabreichung.

Die Anzahl der zusätzlichen Dosen in der Placebogruppe im Vergleich zur Butylscopolamin-Gruppe ergaben genau wie in den sekundären Endpunkten keine Unterschiede, sodass auf Grundlage dieser Untersuchung festgehalten werden muss, dass Placebo der kontinuierlichen i.v.-Butylscopolamin-Therapie zur Schmerzlinderung bei Patienten mit Nierenkoliken nicht unterlegen ist.

 

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